Name des Begriffes: Debeka B30 und B20K
Beschreibungen des Begriffes:

Debeka B30 und B20K Beihilfeergänzungstarif

Erstellt am: 25. Februar 2025

Synonyme: -

 

Umfassender Schutz für Beamte

Beamte in Deutschland profitieren von der Beihilfe ihres Dienstherrn, jedoch übernimmt diese nicht alle anfallenden Kosten. Die Beihilfeergänzungstarife B30 und B20K der Debeka schließen diese Versorgungslücken und gewährleisten eine umfangreiche Absicherung. Doch welche Vorteile bieten diese Tarife konkret? Hier eine umfassende Analyse.

Die Herausforderung der Eigenbeteiligung

Beihilfeberechtigte Beamte stehen vor der Herausforderung, dass ihr Dienstherr nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Um die verbleibenden Ausgaben abzudecken, gibt es Ergänzungstarife wie den B30 und B20K von der Debeka. Diese Tarife sorgen für finanzielle Sicherheit und verhindern hohe Eigenbeteiligungen. Doch worin liegen ihre Unterschiede, und welche Vorteile ergeben sich für Versicherte?

In diesem Beitrag werden die Tarife detailliert vorgestellt, ihre Leistungen erklärt und Zielgruppen identifiziert, für die sich eine Absicherung besonders lohnt.

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Leistungen der Tarife B30 und B20K

Tarif B30

Der Tarif B30 bietet eine umfassende Absicherung für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 70 %. Da die Beihilfe lediglich 70 % der Krankheitskosten übernimmt, sorgt dieser Tarif dafür, dass die verbleibenden 30 % erstattet werden. Dies reduziert die finanzielle Belastung erheblich und schützt vor hohen Eigenbeteiligungen. Besonders bei kostenintensiven medizinischen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder zahnärztlichen Eingriffen profitieren Versicherte von einer soliden Kostenübernahme. Neben der Erstattung ambulanter und stationärer Heilbehandlungen deckt der Tarif auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur ab. Dies ermöglicht eine flexible Gesundheitsversorgung, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auch Arznei- und Hilfsmittel wie Insulinpumpen oder orthopädische Schuheinlagen sind erstattungsfähig, was besonders für chronisch Erkrankte oder ältere Beamte von Vorteil ist. Wer auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge Wert legt, profitiert zudem von der Kostenübernahme für Schutzimpfungen, Sehhilfen und psychotherapeutische Behandlungen. Damit bietet der Tarif B30 eine optimale Ergänzung zur Beihilfe und ermöglicht eine umfassende medizinische Versorgung ohne finanzielle Engpässe. Mit dieser Absicherung sind Beamte bestens für alle Eventualitäten vorbereitet. Der Tarif B30 richtet sich an Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 70 % und deckt die verbleibenden 30 % der Krankheitskosten ab. 

Zu den Hauptleistungen gehören:

  • Ambulante Heilbehandlungen: Erstattung von Facharztbesuchen, alternativen Heilmethoden und Psychotherapien bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung (GOÄ/GEBÜH).

  • Arznei- und Hilfsmittel: Übernahme von verschriebenen Medikamenten sowie medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Insulinpumpen oder Kompressionsstrümpfen.

  • Stationäre Behandlungen: Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Pflegeklasse. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind mit Tarif WL kombinierbar.

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz: Erstattung für Prophylaxe, Zahnersatz, Kronen, Brücken und Implantate.

  • Sehhilfen: Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

  • Schutzimpfungen: Erstattung empfohlener Impfungen gemäß STIKO-Vorgaben.

Tarif B20K

Der Tarif B20K ist die ideale Ergänzung für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %. Da die Beihilfe bereits einen höheren Anteil der Krankheitskosten übernimmt, sorgt dieser Tarif für die vollständige Absicherung der verbleibenden 20 %. Dadurch werden hohe Eigenbeteiligungen vermieden und eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet. Besonders bei stationären Krankenhausaufenthalten, teuren zahnmedizinischen Eingriffen oder der Anschaffung notwendiger medizinischer Hilfsmittel bietet der Tarif eine wertvolle finanzielle Entlastung. Zusätzlich erstattet B20K ambulante Behandlungen und alternative Heilmethoden, sodass Versicherte auch Leistungen wie Osteopathie oder Akupunktur in Anspruch nehmen können. Die Übernahme von Sehhilfen, Schutzimpfungen sowie psychotherapeutischen Behandlungen macht diesen Tarif besonders attraktiv für Beamte, die auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge setzen. Durch die niedrigeren Beiträge im Vergleich zum B30 stellt der Tarif B20K eine kosteneffiziente Lösung für Beamte mit höherem Beihilfeanspruch dar und sorgt für eine lückenlose Absicherung im Krankheitsfall. Dieser Tarif richtet sich an Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %.

Er deckt die restlichen 20 % der Krankheitskosten und bietet einen ähnlichen Leistungsumfang wie der Tarif B30:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen

  • Zahnmedizinische Versorgung

  • Hilfsmittel und Medikamente

  • Sehhilfen und Impfungen

 

Unterschiede zwischen den Tarifen

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Tarifen liegt im Deckungsumfang:

  • B30: Übernimmt 30 % der anfallenden Kosten und eignet sich für Beamte mit einem Beihilfesatz von 70 %.

  • B20K: Deckt 20 % der Restkosten und ist ideal für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %.

Da der Eigenanteil bei einem höheren Beihilfesatz geringer ist, fällt auch der monatliche Beitrag beim B20K niedriger aus.

 

Ergänzende Tarife der Debeka

Neben den Tarifen B30 und B20K bietet die Debeka zusätzliche Ergänzungstarife, die individuell kombinierbar sind:

  • Tarif WL: Ermöglicht Wahlleistungen im Krankenhaus, darunter Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

  • Tarif BC: Deckt zusätzliche Kosten, die weder von der Beihilfe noch von anderen Tarifen übernommen werden.

  • Tarif P: Ergänzt die Pflegeversicherung mit erweiterten Leistungen.

 

Für wen sind diese Tarife besonders sinnvoll?

  • Beamte mit 70 % Beihilfe: Der Tarif B30 bietet eine fast vollständige Absicherung.

  • Beamte mit 80 % Beihilfe: Der Tarif B20K stellt eine kosteneffiziente Lösung dar.

  • Beamtenanwärter und Referendare: Bereits während der Ausbildung können diese Tarife abgeschlossen werden.

  • Familien mit mehreren Kindern: Bei erhöhtem Beihilfeanspruch kann B20K ausreichen, um den Eigenanteil abzudecken

 

Häufige Fragen zu den Beihilfeergänzungstarifen B30 und B20K

 

1. Wer kann diese Tarife nutzen?

Die Tarife stehen beihilfeberechtigten Beamten, Anwärtern, Referendaren sowie Pensionären offen. Die Wahl zwischen B30 (bei 70 % Beihilfeanspruch) und B20K (bei 80 % Beihilfeanspruch) richtet sich nach dem individuellen Beihilfesatz. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige können unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden.

2. Warum ist eine Beihilfeergänzung notwendig?

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Gesundheitskosten. Ohne eine ergänzende Versicherung müssen Beamte den verbleibenden Anteil selbst tragen. Dies kann besonders bei teuren Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Eine Ergänzungsversicherung minimiert dieses Risiko.

3. Wann sollte eine Beihilfeergänzung abgeschlossen werden?

Der Abschluss sollte idealerweise direkt mit Beginn der Beihilfeberechtigung erfolgen. Ein früher Einstieg sichert günstige Konditionen und verhindert Leistungsausschlüsse durch spätere Vorerkrankungen.

4. Gibt es Wartezeiten für bestimmte Leistungen?

Ja, für einige Leistungen wie Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Psychotherapie gelten Wartezeiten. Bei nahtlosem Wechsel aus einer vorherigen privaten Krankenversicherung können diese entfallen. Notwendige medizinische Leistungen, die auf Unfälle zurückzuführen sind, haben in der Regel keine Wartezeiten.

5. Werden alternative Heilmethoden übernommen?

Ja, Leistungen von Heilpraktikern sind in den Tarifen enthalten, sofern sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Zudem sind bestimmte alternative Heilmethoden, wie Osteopathie oder Akupunktur, unter den Heilmittel-Leistungen erstattungsfähig.

6. Sind Schutzimpfungen mitversichert?

Ja, Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sind erstattungsfähig. Reiseimpfungen hingegen sind nicht in den Leistungen enthalten.

7. Was ist bei hohen Zahnarztkosten zu beachten?

Für umfangreiche Zahnbehandlungen mit Kosten über 10.000 € ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die Erstattung sicherzustellen. Regelmäßige Zahnprophylaxe wird ebenfalls bezuschusst.

 

Fazit

Die Beihilfeergänzungstarife B30 und B20K von der Debeka bieten eine maßgeschneiderte Gesundheitsabsicherung für Beamte. Sie schließen Versorgungslücken, ermöglichen finanzielle Planbarkeit und bieten steuerliche Vorteile. Je nach individuellem Beihilfeanspruch kann der passende Tarif gewählt und durch weitere Ergänzungstarife individuell erweitert werden.

 

Quelle: 

Debeka Beihilfeergänzungstarife 

debeka.de/produkte/krankenversicherung/beihilfeerg%C3%A4nzungstarife.html

 

Debeka B30 und B20K Beihilfeergänzungstarif Beratung PKV

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