Name des Begriffes: DBV Vision B
Beschreibungen des Begriffes:

DBV Vision B

Synonyme: -

 

Ein umfassender Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte

Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung richtet sich speziell an Beihilfeberechtigte, darunter Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Er bietet eine leistungsstarke und beihilfekonforme Absicherung im Krankheitsfall. Da die Beihilfe allein nicht alle Gesundheitskosten abdeckt, stellt dieser Tarif eine sinnvolle Ergänzung dar.

Flexibilität durch Erweiterungstarife

Je nach individuellem Bedarf und gewünschtem Leistungsumfang kann der Versicherungsschutz durch verschiedene Ergänzungstarife sinnvoll erweitert werden. Dadurch können Beihilfeberechtigte ihren Schutz optimal anpassen und eventuelle Versorgungslücken schließen.

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Leistungsumfang von Vision B

Der Vision B-Tarif bietet eine solide Absicherung in den Bereichen ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlungen. Die Leistungen orientieren sich an den Vorgaben der Beihilfe und können durch Ergänzungstarife sinnvoll erweitert werden.

Ambulante Versorgung

Eine umfassende ambulante Versorgung ist essenziell, um die alltäglichen Gesundheitskosten im Rahmen zu halten. Der Vision B-Tarif sorgt dafür, dass die wichtigsten Behandlungen, Medikamente und Untersuchungen für Versicherte erstattet werden.

  • Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlungen, Diagnosen und Therapieformen.
  • Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Heilbehandlungen.
  • Kostenübernahme für Arznei-, Verband- und Heilmittel gemäß der Beihilfevorgaben.
  • Erstattung von alternativen Heilmethoden (je nach Tarifoptionen) wie Homöopathie und Osteopathie.

Stationäre Versorgung

Ein Krankenhausaufenthalt kann für jeden Menschen eine Herausforderung darstellen. Damit sich Versicherte in einer schwierigen gesundheitlichen Lage ganz auf ihre Genesung konzentrieren können, bietet der Vision B-Tarif verschiedene Optionen zur stationären Versorgung.

  • Wahl zwischen einer allgemeinen Krankenhausbehandlung oder einer Erweiterung durch Zusatztarife für bessere Unterbringung.
  • Möglichkeit der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.
  • Erstattung der Mehrkosten für spezialisierte Behandlungen und operative Eingriffe.
  • Abdeckung von Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung für nicht genutzte Wahlleistungen.

Zahnärztliche Leistungen

Eine gute Zahngesundheit ist nicht nur ästhetisch wichtig, sondern trägt auch zur allgemeinen Gesundheit bei. Der Vision B-Tarif umfasst daher eine solide Absicherung für zahnärztliche Leistungen, um hohe Eigenkosten zu vermeiden.

  • Erstattung für Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen.
  • Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken und Implantate gemäß beihilfefähigen Sätzen.
  • Möglichkeit der Erweiterung durch höherwertige Zahnzusatzversicherungen für umfassenderen Schutz.
  • Übernahme kieferorthopädischer Maßnahmen für Kinder und Erwachsene nach Beihilfevorgaben.

Ergänzungsmöglichkeiten

Die Beihilfe übernimmt nicht immer sämtliche anfallenden Kosten, sodass Versicherte oft auf zusätzliche Absicherungen angewiesen sind. Mit verschiedenen Ergänzungstarifen können genau diese Lücken gezielt geschlossen werden. Der Vision B-Tarif kann durch Beihilfeergänzungstarife sinnvoll erweitert werden, um Lücken in der Erstattung der Beihilfe zu schließen. Diese Ergänzungen sind besonders wichtig, da die Beihilfe nicht immer alle medizinischen Kosten vollständig übernimmt.

Tarifkombinationen: Grundschutz oder Gut versichert

Je nach gewünschtem Schutzlevel kann Vision B mit weiteren Tarifen kombiniert werden, um entweder eine solide Grundabsicherung oder eine erweiterte Premiumabsicherung zu erhalten.

Grundschutz

Diese Kombination bietet eine erweiterte stationäre Absicherung mit einem Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung sowie einer Beihilfeergänzung zur Abdeckung weiterer Kosten.

Bestandteile des Grundschutzes:

  • Vision B (Grundabsicherung)
  • BEW2 (Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung)
  • BN VisB (Beihilfeergänzungstarif zur Reduzierung des Eigenanteils)

Gut versichert

Diese Tarifkombination geht über den Grundschutz hinaus und bietet eine noch umfassendere stationäre Versorgung sowie eine erweiterte Reha- und Kurabsicherung.

Bestandteile der Gut versichert-Kombination:

  • Vision B (Grundabsicherung)
  • BEW (Einbettzimmer für maximale Privatsphäre)
  • BW2 (Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung)
  • BN VisB (Beihilfeergänzungstarif zur Schließung von Versorgungslücken)
  • KUR/215 (Erweiterte Absicherung für Reha- und Kuraufenthalte)

Unterschied zwischen DBV Premiumschutz und BS

Die DBV bietet neben Vision B auch weitere Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Zwei wichtige Kategorien sind der DBV Premiumschutz und der BS-Tarif, die jeweils spezifische Zielgruppen ansprechen.

DBV Premiumschutz

Der Premiumschutz stellt eine umfassende private Krankenversicherung mit weitreichenden Leistungen dar. Er bietet maximalen Schutz und kann individuell durch zahlreiche Zusatzbausteine erweitert werden.

Merkmale des Premiumschutzes:

  • Hochwertige medizinische Versorgung ohne Einschränkungen.
  • Erstattungen über die Beihilfesätze hinaus.
  • Ideale Lösung für Beamte, die sich für eine private Vollversicherung entscheiden.

BS-Tarif

Im Gegensatz dazu richtet sich der BS-Tarif (z. B. BS 50T-U) speziell an Versicherte mit einem Beihilfebemessungssatz von 50 %. Dieser Tarif ergänzt die beihilfefähigen Leistungen, um verbleibende Kosten abzudecken.

Merkmale des BS-Tarifs:

  • Beihilfekonforme Ergänzung für Beamte mit 50 % Beihilfebemessung.
  • Besonders geeignet für Beamte, die nicht in eine komplette private Krankenversicherung wechseln möchten.
  • Günstigere Beiträge im Vergleich zum Premiumschutz.

Häufige Fragen (FAQs) zu DBV Vision B

1. Wer kann den Tarif Vision B abschließen?

Der Vision B-Tarif richtet sich an alle beihilfeberechtigten Personen, die sich eine verlässliche und flexible Gesundheitsabsicherung wünschen. Dazu gehören Beamte, Richter und Pensionäre mit Anspruch auf Beihilfe sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder. Die Versicherung kann bereits bei Beginn des Beihilfeanspruchs abgeschlossen werden, sodass vom ersten Tag an ein umfassender Schutz besteht. Der Tarif richtet sich an beihilfeberechtigte Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Dazu gehören Ehepartner und Kinder, die über den Beihilfesatz abgesichert sind.

2. Welche Krankenhausleistungen sind mit Vision B abgedeckt?

Die im Vision B-Tarif enthaltenen Krankenhausleistungen decken die allgemeine medizinische Grundversorgung im stationären Bereich ab. Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Schutz durch weitere Ergänzungstarife auszubauen. Dazu gehört unter anderem die Wahl einer besseren Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten. Wer sich also im Krankenhaus optimal betreut wissen möchte, kann sich individuell für weiterführende Leistungen entscheiden. Vision B deckt die Grundversorgung im Krankenhaus ab. Durch Zusatzbausteine wie BEW2 oder BEW kann der Schutz erweitert werden, um eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und eine Chefarztbehandlung zu ermöglichen.

3. Sind Zahnbehandlungen in Vision B enthalten?

Ja, Zahnbehandlungen sind Teil des Vision B-Tarifs und bieten eine solide Absicherung für verschiedene zahnmedizinische Maßnahmen. Dazu gehören regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Füllungen und Prophylaxe. Auch größere Eingriffe wie Zahnersatz und Kieferorthopädie werden gemäß den beihilfefähigen Sätzen erstattet. Wer einen umfassenderen Schutz wünscht, kann zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die eine noch höhere Kostenübernahme ermöglicht. Ja, der Tarif erstattet Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gemäß den beihilfefähigen Sätzen. Höherwertige Zahnzusatzversicherungen sind optional.

4. Gibt es eine Wartezeit für Leistungen?

Für einige Leistungen, insbesondere im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie, gilt eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten. Dies bedeutet, dass neue Versicherte diese Leistungen erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch nehmen können. Notfallbehandlungen sowie akute medizinische Eingriffe sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen, sodass in dringenden Fällen sofortige Hilfe gewährleistet ist. Ja, für einige Leistungen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten Wartezeiten. In der Regel beträgt diese 3 bis 6 Monate. Notfälle sind hiervon ausgenommen.

5. Kann ich den Tarif anpassen oder wechseln?

Ja, der Vision B-Tarif lässt sich an veränderte Bedürfnisse anpassen. Ein Wechsel in eine höhere oder umfangreichere Tarifstufe ist möglich, allerdings kann in bestimmten Fällen eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Wer frühzeitig eine Ergänzung zu seinem bestehenden Schutz wählt, profitiert von einem reibungslosen Wechsel ohne aufwendige Nachweise. Ja, ein Wechsel oder eine Erweiterung des Schutzes ist möglich. Anpassungen erfordern jedoch unter Umständen eine Gesundheitsprüfung.

6. Sind alternative Heilmethoden erstattungsfähig?

Ja, alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur können erstattet werden, sofern sie von der Beihilfe anerkannt sind. Dies bietet Versicherten eine breitere Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten, die über die klassische Schulmedizin hinausgehen. Wer regelmäßig alternative Therapien in Anspruch nehmen möchte, kann zudem Zusatzoptionen wählen, um eine noch umfangreichere Erstattung zu erhalten. Ja, je nach Tarifoption werden homöopathische und osteopathische Behandlungen erstattet. Dies gilt insbesondere, wenn sie von der Beihilfe anerkannt sind.

7. Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Wer innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann je nach Tarifstufe eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Beiträge erhalten. Dies belohnt Versicherte, die gesund bleiben oder ihre medizinischen Ausgaben selbst tragen möchten, indem sie finanzielle Vorteile nutzen können. Ja, unter bestimmten Bedingungen kann eine Beitragsrückerstattung erfolgen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Fazit

Der DBV Vision B-Tarif ist eine leistungsstarke Grundabsicherung für Beihilfeberechtigte, die durch Zusatztarife individuell optimiert werden kann. Ob Grundschutz oder Gut versichert, die Kombinationen ermöglichen eine maßgeschneiderte Absicherung mit optimaler Kosten-Nutzen-Balance. Dank der flexiblen Erweiterungen bietet dieser Tarif eine zukunftssichere Gesundheitsvorsorge für Beamte.

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