OPTINVEST Beamte Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

DBV Vision B

Synonyme: -

Ein umfassender Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte

Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung richtet sich speziell an Beihilfeberechtigte, darunter Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Er bietet eine leistungsstarke und beihilfekonforme Absicherung im Krankheitsfall. Da die Beihilfe allein nicht alle Gesundheitskosten abdeckt, stellt dieser Tarif eine sinnvolle Ergänzung dar.

Flexibilität durch Erweiterungstarife

Je nach individuellem Bedarf und gewünschtem Leistungsumfang kann der Versicherungsschutz durch verschiedene Ergänzungstarife sinnvoll erweitert werden. Dadurch können Beihilfeberechtigte ihren Schutz optimal anpassen und eventuelle Versorgungslücken schließen.

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Leistungsumfang von Vision B

Der Vision B-Tarif bietet eine solide Absicherung in den Bereichen ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlungen. Die Leistungen orientieren sich an den Vorgaben der Beihilfe und können durch Ergänzungstarife sinnvoll erweitert werden.

Ambulante Versorgung

Eine umfassende ambulante Versorgung ist essenziell, um die alltäglichen Gesundheitskosten im Rahmen zu halten. Der Vision B-Tarif sorgt dafür, dass die wichtigsten Behandlungen, Medikamente und Untersuchungen für Versicherte erstattet werden.

  • Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlungen, Diagnosen und Therapieformen.
  • Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Heilbehandlungen.
  • Kostenübernahme für Arznei-, Verband- und Heilmittel gemäß der Beihilfevorgaben.
  • Erstattung von alternativen Heilmethoden (je nach Tarifoptionen) wie Homöopathie und Osteopathie.

Stationäre Versorgung

Ein Krankenhausaufenthalt kann für jeden Menschen eine Herausforderung darstellen. Damit sich Versicherte in einer schwierigen gesundheitlichen Lage ganz auf ihre Genesung konzentrieren können, bietet der Vision B-Tarif verschiedene Optionen zur stationären Versorgung.

  • Wahl zwischen einer allgemeinen Krankenhausbehandlung oder einer Erweiterung durch Zusatztarife für bessere Unterbringung.
  • Möglichkeit der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.
  • Erstattung der Mehrkosten für spezialisierte Behandlungen und operative Eingriffe.
  • Abdeckung von Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung für nicht genutzte Wahlleistungen.

Zahnärztliche Leistungen

Eine gute Zahngesundheit ist nicht nur ästhetisch wichtig, sondern trägt auch zur allgemeinen Gesundheit bei. Der Vision B-Tarif umfasst daher eine solide Absicherung für zahnärztliche Leistungen, um hohe Eigenkosten zu vermeiden.

  • Erstattung für Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen.
  • Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken und Implantate gemäß beihilfefähigen Sätzen.
  • Möglichkeit der Erweiterung durch höherwertige Zahnzusatzversicherungen für umfassenderen Schutz.
  • Übernahme kieferorthopädischer Maßnahmen für Kinder und Erwachsene nach Beihilfevorgaben.

Ergänzungsmöglichkeiten

Die Beihilfe übernimmt nicht immer sämtliche anfallenden Kosten, sodass Versicherte oft auf zusätzliche Absicherungen angewiesen sind. Mit verschiedenen Ergänzungstarifen können genau diese Lücken gezielt geschlossen werden. Der Vision B-Tarif kann durch Beihilfeergänzungstarife sinnvoll erweitert werden, um Lücken in der Erstattung der Beihilfe zu schließen. Diese Ergänzungen sind besonders wichtig, da die Beihilfe nicht immer alle medizinischen Kosten vollständig übernimmt.

Tarifkombinationen: Grundschutz oder Gut versichert

Je nach gewünschtem Schutzlevel kann Vision B mit weiteren Tarifen kombiniert werden, um entweder eine solide Grundabsicherung oder eine erweiterte Premiumabsicherung zu erhalten.

Grundschutz

Diese Kombination bietet eine erweiterte stationäre Absicherung mit einem Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung sowie einer Beihilfeergänzung zur Abdeckung weiterer Kosten.

Bestandteile des Grundschutzes:

  • Vision B (Grundabsicherung)
  • BEW2 (Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung)
  • BN VisB (Beihilfeergänzungstarif zur Reduzierung des Eigenanteils)

Gut versichert

Diese Tarifkombination geht über den Grundschutz hinaus und bietet eine noch umfassendere stationäre Versorgung sowie eine erweiterte Reha- und Kurabsicherung.

Bestandteile der Gut versichert-Kombination:

  • Vision B (Grundabsicherung)
  • BEW (Einbettzimmer für maximale Privatsphäre)
  • BW2 (Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung)
  • BN VisB (Beihilfeergänzungstarif zur Schließung von Versorgungslücken)
  • KUR/215 (Erweiterte Absicherung für Reha- und Kuraufenthalte)

Unterschied zwischen DBV Premiumschutz und BS

Die DBV bietet neben Vision B auch weitere Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Zwei wichtige Kategorien sind der DBV Premiumschutz und der BS-Tarif, die jeweils spezifische Zielgruppen ansprechen.

DBV Premiumschutz

Der Premiumschutz stellt eine umfassende private Krankenversicherung mit weitreichenden Leistungen dar. Er bietet maximalen Schutz und kann individuell durch zahlreiche Zusatzbausteine erweitert werden.

Merkmale des Premiumschutzes:

  • Hochwertige medizinische Versorgung ohne Einschränkungen.
  • Erstattungen über die Beihilfesätze hinaus.
  • Ideale Lösung für Beamte, die sich für eine private Vollversicherung entscheiden.

BS-Tarif

Im Gegensatz dazu richtet sich der BS-Tarif (z. B. BS 50T-U) speziell an Versicherte mit einem Beihilfebemessungssatz von 50 %. Dieser Tarif ergänzt die beihilfefähigen Leistungen, um verbleibende Kosten abzudecken.

Merkmale des BS-Tarifs:

  • Beihilfekonforme Ergänzung für Beamte mit 50 % Beihilfebemessung.
  • Besonders geeignet für Beamte, die nicht in eine komplette private Krankenversicherung wechseln möchten.
  • Günstigere Beiträge im Vergleich zum Premiumschutz.

Häufige Fragen (FAQs) zu DBV Vision B

1. Wer kann den Tarif Vision B abschließen?

Der Vision B-Tarif richtet sich an alle beihilfeberechtigten Personen, die sich eine verlässliche und flexible Gesundheitsabsicherung wünschen. Dazu gehören Beamte, Richter und Pensionäre mit Anspruch auf Beihilfe sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder. Die Versicherung kann bereits bei Beginn des Beihilfeanspruchs abgeschlossen werden, sodass vom ersten Tag an ein umfassender Schutz besteht. Der Tarif richtet sich an beihilfeberechtigte Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Dazu gehören Ehepartner und Kinder, die über den Beihilfesatz abgesichert sind.

2. Welche Krankenhausleistungen sind mit Vision B abgedeckt?

Die im Vision B-Tarif enthaltenen Krankenhausleistungen decken die allgemeine medizinische Grundversorgung im stationären Bereich ab. Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Schutz durch weitere Ergänzungstarife auszubauen. Dazu gehört unter anderem die Wahl einer besseren Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten. Wer sich also im Krankenhaus optimal betreut wissen möchte, kann sich individuell für weiterführende Leistungen entscheiden. Vision B deckt die Grundversorgung im Krankenhaus ab. Durch Zusatzbausteine wie BEW2 oder BEW kann der Schutz erweitert werden, um eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und eine Chefarztbehandlung zu ermöglichen.

3. Sind Zahnbehandlungen in Vision B enthalten?

Ja, Zahnbehandlungen sind Teil des Vision B-Tarifs und bieten eine solide Absicherung für verschiedene zahnmedizinische Maßnahmen. Dazu gehören regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Füllungen und Prophylaxe. Auch größere Eingriffe wie Zahnersatz und Kieferorthopädie werden gemäß den beihilfefähigen Sätzen erstattet. Wer einen umfassenderen Schutz wünscht, kann zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die eine noch höhere Kostenübernahme ermöglicht. Ja, der Tarif erstattet Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gemäß den beihilfefähigen Sätzen. Höherwertige Zahnzusatzversicherungen sind optional.

4. Gibt es eine Wartezeit für Leistungen?

Für einige Leistungen, insbesondere im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie, gilt eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten. Dies bedeutet, dass neue Versicherte diese Leistungen erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch nehmen können. Notfallbehandlungen sowie akute medizinische Eingriffe sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen, sodass in dringenden Fällen sofortige Hilfe gewährleistet ist. Ja, für einige Leistungen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten Wartezeiten. In der Regel beträgt diese 3 bis 6 Monate. Notfälle sind hiervon ausgenommen.

5. Kann ich den Tarif anpassen oder wechseln?

Ja, der Vision B-Tarif lässt sich an veränderte Bedürfnisse anpassen. Ein Wechsel in eine höhere oder umfangreichere Tarifstufe ist möglich, allerdings kann in bestimmten Fällen eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Wer frühzeitig eine Ergänzung zu seinem bestehenden Schutz wählt, profitiert von einem reibungslosen Wechsel ohne aufwendige Nachweise. Ja, ein Wechsel oder eine Erweiterung des Schutzes ist möglich. Anpassungen erfordern jedoch unter Umständen eine Gesundheitsprüfung.

6. Sind alternative Heilmethoden erstattungsfähig?

Ja, alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur können erstattet werden, sofern sie von der Beihilfe anerkannt sind. Dies bietet Versicherten eine breitere Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten, die über die klassische Schulmedizin hinausgehen. Wer regelmäßig alternative Therapien in Anspruch nehmen möchte, kann zudem Zusatzoptionen wählen, um eine noch umfangreichere Erstattung zu erhalten. Ja, je nach Tarifoption werden homöopathische und osteopathische Behandlungen erstattet. Dies gilt insbesondere, wenn sie von der Beihilfe anerkannt sind.

7. Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Wer innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann je nach Tarifstufe eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Beiträge erhalten. Dies belohnt Versicherte, die gesund bleiben oder ihre medizinischen Ausgaben selbst tragen möchten, indem sie finanzielle Vorteile nutzen können. Ja, unter bestimmten Bedingungen kann eine Beitragsrückerstattung erfolgen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Fazit

Der DBV Vision B-Tarif ist eine leistungsstarke Grundabsicherung für Beihilfeberechtigte, die durch Zusatztarife individuell optimiert werden kann. Ob Grundschutz oder Gut versichert, die Kombinationen ermöglichen eine maßgeschneiderte Absicherung mit optimaler Kosten-Nutzen-Balance. Dank der flexiblen Erweiterungen bietet dieser Tarif eine zukunftssichere Gesundheitsvorsorge für Beamte.

Debeka B30 und B20K

Erstellt am: 25. Februar 2025

Synonyme: -

Umfassender Schutz für Beamte

Beamte in Deutschland profitieren von der Beihilfe ihres Dienstherrn, jedoch übernimmt diese nicht alle anfallenden Kosten. Die Beihilfeergänzungstarife B30 und B20K der Debeka schließen diese Versorgungslücken und gewährleisten eine umfangreiche Absicherung. Doch welche Vorteile bieten diese Tarife konkret? Hier eine umfassende Analyse.

Die Herausforderung der Eigenbeteiligung

Beihilfeberechtigte Beamte stehen vor der Herausforderung, dass ihr Dienstherr nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Um die verbleibenden Ausgaben abzudecken, gibt es Ergänzungstarife wie den B30 und B20K von der Debeka. Diese Tarife sorgen für finanzielle Sicherheit und verhindern hohe Eigenbeteiligungen. Doch worin liegen ihre Unterschiede, und welche Vorteile ergeben sich für Versicherte?

In diesem Beitrag werden die Tarife detailliert vorgestellt, ihre Leistungen erklärt und Zielgruppen identifiziert, für die sich eine Absicherung besonders lohnt.

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Leistungen der Tarife B30 und B20K

Tarif B30

Der Tarif B30 bietet eine umfassende Absicherung für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 70 %. Da die Beihilfe lediglich 70 % der Krankheitskosten übernimmt, sorgt dieser Tarif dafür, dass die verbleibenden 30 % erstattet werden. Dies reduziert die finanzielle Belastung erheblich und schützt vor hohen Eigenbeteiligungen. Besonders bei kostenintensiven medizinischen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder zahnärztlichen Eingriffen profitieren Versicherte von einer soliden Kostenübernahme. Neben der Erstattung ambulanter und stationärer Heilbehandlungen deckt der Tarif auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur ab. Dies ermöglicht eine flexible Gesundheitsversorgung, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auch Arznei- und Hilfsmittel wie Insulinpumpen oder orthopädische Schuheinlagen sind erstattungsfähig, was besonders für chronisch Erkrankte oder ältere Beamte von Vorteil ist. Wer auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge Wert legt, profitiert zudem von der Kostenübernahme für Schutzimpfungen, Sehhilfen und psychotherapeutische Behandlungen. Damit bietet der Tarif B30 eine optimale Ergänzung zur Beihilfe und ermöglicht eine umfassende medizinische Versorgung ohne finanzielle Engpässe. Mit dieser Absicherung sind Beamte bestens für alle Eventualitäten vorbereitet. Der Tarif B30 richtet sich an Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 70 % und deckt die verbleibenden 30 % der Krankheitskosten ab. 

Zu den Hauptleistungen gehören:

  • Ambulante Heilbehandlungen: Erstattung von Facharztbesuchen, alternativen Heilmethoden und Psychotherapien bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung (GOÄ/GEBÜH).

  • Arznei- und Hilfsmittel: Übernahme von verschriebenen Medikamenten sowie medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Insulinpumpen oder Kompressionsstrümpfen.

  • Stationäre Behandlungen: Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Pflegeklasse. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind mit Tarif WL kombinierbar.

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz: Erstattung für Prophylaxe, Zahnersatz, Kronen, Brücken und Implantate.

  • Sehhilfen: Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

  • Schutzimpfungen: Erstattung empfohlener Impfungen gemäß STIKO-Vorgaben.

Tarif B20K

Der Tarif B20K ist die ideale Ergänzung für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %. Da die Beihilfe bereits einen höheren Anteil der Krankheitskosten übernimmt, sorgt dieser Tarif für die vollständige Absicherung der verbleibenden 20 %. Dadurch werden hohe Eigenbeteiligungen vermieden und eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet. Besonders bei stationären Krankenhausaufenthalten, teuren zahnmedizinischen Eingriffen oder der Anschaffung notwendiger medizinischer Hilfsmittel bietet der Tarif eine wertvolle finanzielle Entlastung. Zusätzlich erstattet B20K ambulante Behandlungen und alternative Heilmethoden, sodass Versicherte auch Leistungen wie Osteopathie oder Akupunktur in Anspruch nehmen können. Die Übernahme von Sehhilfen, Schutzimpfungen sowie psychotherapeutischen Behandlungen macht diesen Tarif besonders attraktiv für Beamte, die auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge setzen. Durch die niedrigeren Beiträge im Vergleich zum B30 stellt der Tarif B20K eine kosteneffiziente Lösung für Beamte mit höherem Beihilfeanspruch dar und sorgt für eine lückenlose Absicherung im Krankheitsfall. Dieser Tarif richtet sich an Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %.

Er deckt die restlichen 20 % der Krankheitskosten und bietet einen ähnlichen Leistungsumfang wie der Tarif B30:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen

  • Zahnmedizinische Versorgung

  • Hilfsmittel und Medikamente

  • Sehhilfen und Impfungen

 

Unterschiede zwischen den Tarifen

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Tarifen liegt im Deckungsumfang:

  • B30: Übernimmt 30 % der anfallenden Kosten und eignet sich für Beamte mit einem Beihilfesatz von 70 %.

  • B20K: Deckt 20 % der Restkosten und ist ideal für Beamte mit einem Beihilfeanspruch von 80 %.

Da der Eigenanteil bei einem höheren Beihilfesatz geringer ist, fällt auch der monatliche Beitrag beim B20K niedriger aus.

 

Ergänzende Tarife der Debeka

Neben den Tarifen B30 und B20K bietet die Debeka zusätzliche Ergänzungstarife, die individuell kombinierbar sind:

  • Tarif WL: Ermöglicht Wahlleistungen im Krankenhaus, darunter Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

  • Tarif BC: Deckt zusätzliche Kosten, die weder von der Beihilfe noch von anderen Tarifen übernommen werden.

  • Tarif P: Ergänzt die Pflegeversicherung mit erweiterten Leistungen.

 

Für wen sind diese Tarife besonders sinnvoll?

  • Beamte mit 70 % Beihilfe: Der Tarif B30 bietet eine fast vollständige Absicherung.

  • Beamte mit 80 % Beihilfe: Der Tarif B20K stellt eine kosteneffiziente Lösung dar.

  • Beamtenanwärter und Referendare: Bereits während der Ausbildung können diese Tarife abgeschlossen werden.

  • Familien mit mehreren Kindern: Bei erhöhtem Beihilfeanspruch kann B20K ausreichen, um den Eigenanteil abzudecken

 

Häufige Fragen zu den Beihilfeergänzungstarifen B30 und B20K

 

1. Wer kann diese Tarife nutzen?

Die Tarife stehen beihilfeberechtigten Beamten, Anwärtern, Referendaren sowie Pensionären offen. Die Wahl zwischen B30 (bei 70 % Beihilfeanspruch) und B20K (bei 80 % Beihilfeanspruch) richtet sich nach dem individuellen Beihilfesatz. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige können unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden.

2. Warum ist eine Beihilfeergänzung notwendig?

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Gesundheitskosten. Ohne eine ergänzende Versicherung müssen Beamte den verbleibenden Anteil selbst tragen. Dies kann besonders bei teuren Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Eine Ergänzungsversicherung minimiert dieses Risiko.

3. Wann sollte eine Beihilfeergänzung abgeschlossen werden?

Der Abschluss sollte idealerweise direkt mit Beginn der Beihilfeberechtigung erfolgen. Ein früher Einstieg sichert günstige Konditionen und verhindert Leistungsausschlüsse durch spätere Vorerkrankungen.

4. Gibt es Wartezeiten für bestimmte Leistungen?

Ja, für einige Leistungen wie Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Psychotherapie gelten Wartezeiten. Bei nahtlosem Wechsel aus einer vorherigen privaten Krankenversicherung können diese entfallen. Notwendige medizinische Leistungen, die auf Unfälle zurückzuführen sind, haben in der Regel keine Wartezeiten.

5. Werden alternative Heilmethoden übernommen?

Ja, Leistungen von Heilpraktikern sind in den Tarifen enthalten, sofern sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Zudem sind bestimmte alternative Heilmethoden, wie Osteopathie oder Akupunktur, unter den Heilmittel-Leistungen erstattungsfähig.

6. Sind Schutzimpfungen mitversichert?

Ja, Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sind erstattungsfähig. Reiseimpfungen hingegen sind nicht in den Leistungen enthalten.

7. Was ist bei hohen Zahnarztkosten zu beachten?

Für umfangreiche Zahnbehandlungen mit Kosten über 10.000 € ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die Erstattung sicherzustellen. Regelmäßige Zahnprophylaxe wird ebenfalls bezuschusst.

 

Fazit

Die Beihilfeergänzungstarife B30 und B20K von der Debeka bieten eine maßgeschneiderte Gesundheitsabsicherung für Beamte. Sie schließen Versorgungslücken, ermöglichen finanzielle Planbarkeit und bieten steuerliche Vorteile. Je nach individuellem Beihilfeanspruch kann der passende Tarif gewählt und durch weitere Ergänzungstarife individuell erweitert werden.

 

Quelle: 

Debeka Beihilfeergänzungstarife 

debeka.de/produkte/krankenversicherung/beihilfeerg%C3%A4nzungstarife.html

 

Debeka WL 30 und WL 20

Erstellt am: 03. März 2025

Synonyme: -

Beihilfeergänzungstarife 

Optimale Absicherung für Beamte

Beamte und beihilfeberechtigte Personen profitieren durch ihren Dienstherrn von einer soliden Gesundheitsabsicherung. Doch während die Beihilfe viele Kosten übernimmt, deckt sie nicht alle anfallenden Aufwendungen im Krankheitsfall ab. Insbesondere stationäre Wahlleistungen wie eine Unterbringung im Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung sind nicht automatisch in der Grundabsicherung enthalten.

Mit den Beihilfeergänzungstarifen WL 30 und WL 20 der Debeka können sich Beamte zusätzlich absichern und so die beste medizinische Versorgung genießen. Doch worin bestehen die Unterschiede zwischen diesen beiden Tarifen? Welche Rolle spielen Altersrückstellungen und welche langfristigen Auswirkungen haben sie auf die Beiträge? Dieser Beitrag klärt alle relevanten Aspekte und gibt eine detaillierte Übersicht über die Vorteile und Leistungen der beiden Tarife.

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Warum eine Beihilfeergänzung für stationäre Leistungen sinnvoll ist

Ein Krankenhausaufenthalt kann unerwartet notwendig werden, sei es durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall. Während die Beihilfe die Grundversorgung im Krankenhaus übernimmt, müssen Beamte für zusätzliche Komfortund Wahlleistungen selbst aufkommen, wenn keine ergänzende Absicherung besteht.

Gerade im Bereich der stationären Versorgung sind Wahlleistungen oft entscheidend für eine optimale Genesung. Dazu gehören:

Unterbringung im Einoder Zweibettzimmer für mehr Ruhe und Privatsphäre Chefarztbehandlung für spezialisierte und individuell abgestimmte medizinische Betreuung Erstattung von Zusatzkosten für Heilbehandlungen, die über die normale Versorgung hinausgehen

Die Tarife WL 30 und WL 20 der Debeka bieten genau diese Ergänzungen zur Beihilfe, sodass Versicherte auch im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben.

Unterschiede zwischen WL 30 und WL 20

WL 30 Maximale Absicherung für stationäre Wahlleistungen

Beamte, die sich für den WL 30-Tarif entscheiden, erhalten die umfassendste Absicherung für stationäre Wahlleistungen. Dieser Tarif übernimmt 30 % der anfallenden Kosten, wodurch Versicherte von einer hochwertigen medizinischen Versorgung profitieren können, ohne hohe Eigenbeteiligungen leisten zu müssen.

Neben der Wahl zwischen Einbettoder Zweibettzimmer ist die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten in vielen Krankenhäusern ein wesentlicher Vorteil dieses Tarifs. Versicherte müssen sich somit keine Gedanken über Einschränkungen in der Behandlung machen und können jederzeit auf erstklassige medizinische Expertise zurückgreifen.

Leistungen im Überblick:

Übernahme von 30 % der Kosten für stationäre Wahlleistungen Wahlweise Unterbringung im Einoder Zweibettzimmer Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten Erstattung für medizinisch notwendige private Zusatzleistungen Höhere Erstattungsgrenzen als beim WL 20

WL 20 Solide Absicherung mit geringeren Beiträgen

Der WL 20-Tarif bietet eine abgespeckte, aber dennoch solide Absicherung für stationäre Wahlleistungen. Er übernimmt 20 % der Kosten und ermöglicht die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Einbettzimmer sind nur mit Eigenanteil möglich.

Dieser Tarif eignet sich besonders für Versicherte, die eine Grundabsicherung für Krankenhausaufenthalte wünschen, aber nicht zwingend den vollen Leistungsumfang des WL 30 benötigen. Durch die geringere Kostenübernahme fallen die monatlichen Beiträge niedriger aus, was den Tarif für Beamte mit kleineren Budgets attraktiv macht.

Leistungen im Überblick:

Übernahme von 20 % der Kosten für stationäre Wahlleistungen Unterbringung im Zweibettzimmer Behandlung durch einen Facharzt oder Chefarzt (abhängig vom Krankenhausvertrag) Günstigere Beiträge durch reduzierten Leistungsumfang

Altersrückstellungen Wie beeinflussen sie die Tarife?

Was sind Altersrückstellungen?

Altersrückstellungen sind ein zentraler Bestandteil privater Krankenversicherungen. Sie sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter nicht übermäßig steigen. Während der Vertragslaufzeit zahlen Versicherte einen zusätzlichen Anteil, der für die zukünftige Beitragsstabilität angespart wird.

Unterschied zwischen WL 30 und WL 20 bei Altersrückstellungen

WL 30: Höhere Altersrückstellungen sorgen für stabilere Beiträge im Alter, allerdings sind die monatlichen Beiträge anfangs höher. WL 20: Weniger Altersrückstellungen bedeuten zunächst günstigere Beiträge, allerdings können die Kosten im Alter schneller steigen.

Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung

Wer langfristig plant und eine stabile Absicherung im Alter bevorzugt, profitiert vom WL 30-Tarif. Wer kurzfristig sparen möchte und später flexibel nachjustieren will, kann mit WL 20 eine kosteneffiziente Lösung wählen.

Häufige Fragen (FAQs) zu den Debeka WL-Tarifen

1. Wer kann die Tarife WL 30 und WL 20 abschließen?

Die Tarife sind speziell für beihilfeberechtigte Beamte konzipiert. Auch Richter und Pensionäre mit Beihilfeanspruch können diese Tarife nutzen. In einigen Fällen sind auch berücksichtigungsfähige Angehörige (z. B. Ehepartner) versicherbar.

2. Kann ich den Tarif später wechseln?

Ja, ein Wechsel zwischen WL 30 und WL 20 ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Eine Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein, wenn der Wechsel mit einem höheren Leistungsumfang verbunden ist.

3. Gibt es Wartezeiten?

Ja, für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten von bis zu 3 Monaten. Notfallbehandlungen und Unfälle sind hiervon ausgenommen.

4. Was passiert, wenn ich die Versicherung kündige?

Bei einer Kündigung des Tarifs gehen die aufgebauten Altersrückstellungen verloren, sofern kein Wechsel in einen vergleichbaren Tarif innerhalb der Debeka erfolgt.

5. Sind auch alternative Heilmethoden im Krankenhaus abgedeckt?

Nein, die Tarife WL 30 und WL 20 beziehen sich primär auf stationäre Wahlleistungen. Alternative Heilmethoden sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig und von der Beihilfe anerkannt sind.

6. Übernimmt die Versicherung die kompletten Kosten für ein Einbettzimmer?

Nein, nur WL 30 bietet eine umfangreiche Übernahme der Einbettzimmerkosten. Beim WL 20 ist meist ein Eigenanteil erforderlich.

7. Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Ja, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Die Höhe variiert je nach gewähltem Tarif und Vertragsbedingungen.

Fazit

Die Debeka Beihilfeergänzungstarife WL 30 und WL 20 sind eine sinnvolle Ergänzung zur Beihilfe, wenn du bei einem Krankenhausaufenthalt mehr Komfort und bessere medizinische Leistungen möchtest. Während WL 30 einen umfangreichen Schutz mit stabileren Beiträgen im Alter bietet, ist WL 20 eine günstigere Alternative für Beamte, die nicht den vollen Leistungsumfang benötigen.

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