OPTINVEST Beamte Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

Barmenia Genau für SIE

Erstellt am: 28. Februar 2025

Synonyme: -

Der flexible Schutz

Beamte und beihilfeberechtigte Personen stehen vor der Herausforderung, dass die Beihilfe ihres Dienstherrn nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, es besteht eine ergänzende Krankenversicherung. Mit dem Barmenia Beihilfeergänzungstarif "Genau für SIE" bietet die Barmenia eine modulare Lösung, die individuell an die Bedürfnisse von Beamten angepasst werden kann.

Die Tarifoptionen G1B, G2B, GE, GEP und GO bieten unterschiedliche Leistungsumfänge – von stationären Wahlleistungen über zahnärztliche Behandlungen bis hin zu umfangreichen Heilbehandlungen und alternativen Therapieformen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vorteile die einzelnen Tarife bieten und wie sie dir helfen, deine Gesundheitskosten optimal abzudecken.

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Warum eine Beihilfeergänzung notwendig ist

Die Beihilfe deckt in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Gesundheitskosten ab. Der verbleibende Eigenanteil kann schnell mehrere tausend Euro betragen – besonders bei stationären Aufenthalten oder teurem Zahnersatz. Ein umfassender Beihilfeergänzungstarif schützt vor diesen finanziellen Risiken und sorgt für eine ganzheitliche medizinische Versorgung.

Vorteile der Barmenia Beihilfeergänzung:

  • Individuell kombinierbare Tarife für jede Bedarfssituation

  • Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einbettzimmer)

  • Erstattung für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren

  • Zahnbehandlung und Sehhilfen abgesichert

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

 

Die Barmenia Beihilfeergänzungstarife im Detail

G1B – Komfort im Krankenhaus mit Einbettzimmer

Der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus kann eine belastende Erfahrung sein. Umso wichtiger ist eine komfortable Unterbringung, die den Genesungsprozess unterstützt. Der Tarif G1B der Barmenia sorgt dafür, dass Beamte während eines Krankenhausaufenthalts in einem Einbettzimmer untergebracht werden und sich in Ruhe erholen können. So wird nicht nur die medizinische Versorgung optimiert, sondern auch das Wohlbefinden gefördert. Dieser Tarif eignet sich besonders für Personen, die Wert auf Privatsphäre und eine stressfreie Umgebung legen. Der G1B-Tarif richtet sich an Beamte, die bei einem stationären Aufenthalt eine Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.

Leistungen im Überblick: 

  • 100 % Kostenübernahme für Einbettzimmer (in Kombination mit G2B)
  • Wahl eines anderen Krankenhauses bei medizinischer Notwendigkeit
  • Beitragsbefreiung bei Bezug von Elterngeld (bis zu 3 Monate)

Für wen lohnt sich G1B?

Dieser Tarif ist ideal für Beamte, die Wert auf Ruhe und Komfort im Krankenhaus legen.

 

G2B – Wahlleistungen und Chefarztbehandlung

Medizinische Spitzenversorgung kann entscheidend für eine schnelle und nachhaltige Genesung sein. Der Tarif G2B bietet Beamten Zugang zu privatärztlichen Behandlungen durch den Chefarzt oder Spezialisten ihrer Wahl. Zudem sorgt er für eine komfortablere Unterbringung im Zweibettzimmer, was den Aufenthalt angenehmer gestaltet. Gerade in komplexen medizinischen Fällen kann eine individuell abgestimmte Behandlung durch einen Spezialisten große Vorteile bringen. Wer bei einem Krankenhausaufenthalt auf höchste Qualität setzt, findet im Tarif G2B die optimale Ergänzung.

Der G2B-Tarif ergänzt den Grundschutz durch die Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus. Neben einem Zweibettzimmer erhalten Versicherte eine Chefarztbehandlung und weitere Zusatzleistungen.

Leistungen im Überblick: 

  • Privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Erstattung von Transportkosten zum Krankenhaus
  • Krankenhaustagegeld als Alternative zur Wahlleistung

Für wen lohnt sich G2B?


Dieser Tarif richtet sich an Beamte, die besonderen Wert auf medizinische Top-Versorgung legen.

 

GE – Zahnbehandlung und Sehhilfen

Gesunde Zähne und eine gute Sehkraft sind essenzielle Bestandteile des Wohlbefindens. Doch Zahnbehandlungen und Sehhilfen können schnell hohe Kosten verursachen, die nicht vollständig durch die Beihilfe gedeckt werden. Mit dem Tarif GE der Barmenia erhalten Versicherte eine umfassende Absicherung für Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung. Darüber hinaus werden Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie operative Maßnahmen zur Fehlsichtigkeitskorrektur finanziell unterstützt. Dieser Tarif ist eine sinnvolle Ergänzung für alle, die langfristig ihre Zahngesundheit und Sehkraft schützen möchten. Der GE-Tarif bietet eine Absicherung für zahnärztliche Leistungen und Sehhilfen.

Leistungen im Überblick: 

  • Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung
  • Sehhilfen bis 200 EUR alle 2 Jahre
  • Augenoperationen (LASIK) bis 1.000 EUR pro Auge

Für wen lohnt sich GE?


Für Beamte, die ihre Zahnarztkosten und Sehschwächen optimal absichern möchten.

 

GEP – Premium-Ergänzung für maximale Absicherung

Die Gesundheitsversorgung umfasst weitaus mehr als nur grundlegende medizinische Leistungen. Viele Beamte wünschen sich einen erweiterten Schutz, der auch alternative Heilmethoden, umfassende Zahnersatzleistungen und stationäre Zusatzbehandlungen abdeckt. Der Tarif GEP erweitert den Schutz um zahlreiche Zusatzleistungen und sorgt für eine Rundum-Absicherung. Besonders Personen, die auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge setzen, profitieren von den umfangreichen Leistungen dieses Tarifs. Wer auf höchste medizinische Sicherheit und Flexibilität setzt, findet im GEP-Tarif eine ausgezeichnete Lösung.

Der GEP-Tarif (Genau für SIE Ergänzung Plus) erweitert die Absicherung um zahlreiche Zusatzleistungen:

Leistungen im Überblick: 

  • Ambulante Heilbehandlungen (inkl. Naturheilverfahren und Heilpraktiker)
  • Zahnersatz & professionelle Zahnreinigung
  • Hörgeräte (bis 2.000 EUR pro Ohr)
  • Sehhilfen bis 400 EUR alle 2 Jahre
  • Kur-Tagegeld & Kuren bis zu 1.000 EUR

Für wen lohnt sich GEP?

Für Beamte, die eine Rundum-Absicherung für ambulante und stationäre Leistungen wünschen.

 

GO – Optionsversicherung für zukünftige Absicherung

Nicht jeder benötigt sofort eine umfassende Absicherung, aber es kann vorteilhaft sein, sich frühzeitig Optionen offenzuhalten. Der Tarif GO ermöglicht es, zu einem späteren Zeitpunkt in eine beihilfekonforme Vollversicherung oder eine Ergänzungsversicherung zu wechseln – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Besonders für Studierende oder Berufsanfänger mit Beamtenlaufbahn ist dieser Tarif interessant, da er eine kostengünstige Möglichkeit bietet, sich zukünftige Vorteile zu sichern. Damit bleibt die Flexibilität erhalten, um später einen umfassenden Schutz zu erhalten. Wer heute schon an morgen denkt, trifft mit dem GO-Tarif eine sinnvolle Wahl. Der GO-Tarif bietet eine Option auf spätere Tarife, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Leistungen im Überblick: 

  • Wechsel in eine beihilfekonforme Vollversicherung oder Ergänzungsversicherung
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Ideal für Studierende und Berufsanfänger mit Beamtenlaufbahn

Für wen lohnt sich GO?


Für alle, die sich zukünftige Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern möchten.

 

Häufige Fragen (FAQs) zu Barmenia Genau für SIE

1. Wer kann die Tarife Genau für SIE abschließen?

Die Tarife sind speziell für beihilfeberechtigte Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige konzipiert. Dazu zählen Ehepartner und Kinder, die über den Beihilfesatz abgesichert sind. Es gibt keine Altersgrenze für den Abschluss, sodass auch Pensionäre von den Leistungen profitieren können, wenn sie weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe haben.

2. Können Tarife kombiniert werden?

Ja, Tarife wie G1B & G2B oder GE & GEP lassen sich kombinieren, um den Schutz individuell zu erweitern. So können beispielsweise stationäre Wahlleistungen mit einem umfassenden Zahnschutz kombiniert werden. Durch die flexible Kombination der Tarife kann jeder Beamte seinen Versicherungsschutz genau an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

3. Werden auch alternative Heilmethoden übernommen?

Ja, insbesondere der GEP-Tarif deckt alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie und Naturheilverfahren ab. Erstattet werden bis zu 2.000 EUR pro Kalenderjahr für Heilpraktiker-Leistungen. Damit bietet dieser Tarif eine umfangreiche Ergänzung für Versicherte, die alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchten.

4. Gibt es Wartezeiten?

Für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten Wartezeiten von bis zu 2 Jahren, während andere Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn übernommen werden. Notfallbehandlungen sind von der Wartezeit ausgenommen. Zudem kann bei einem direkten Wechsel aus einer vorherigen Versicherung die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen entfallen.

5. Was passiert bei einer Änderung des Beihilfesatzes?

Sollte sich der Beihilfesatz ändern oder der Anspruch entfallen, kann der Versicherungsschutz innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Die Vertragsänderung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung. Dies sorgt für eine lückenlose Absicherung, auch wenn sich die persönliche oder berufliche Situation verändert.

6. Ist eine Familienversicherung möglich?

Ja, beihilfeberechtigte Ehepartner & Kinder können in die Tarife aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz passt sich flexibel an die Familienkonstellation an. Dies ist besonders für Beamte mit Kindern vorteilhaft, da sich der Beihilfesatz mit zunehmender Kinderzahl erhöhen kann.

7. Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Ja, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Der genaue Rückerstattungsbetrag variiert je nach Tarif und Versicherungsdauer. Diese Möglichkeit macht den Tarif besonders attraktiv für Versicherte, die nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

 

Quellen

 

Beamtenöffnungsaktion

Erstellt am: 26. Oktober 2021

Synonyme: Öffnungsaktion, Öffnungsklausel, Öffnungsangebot

Beamtenöffnungsaktion - auch Öffnungsaktion, Öffnungsklausel oder Öffnungsangebot genannt - bezeichnet eine Selbstverpflichtung einiger privater Krankenversicherer in Deutschland. Sie bietet Beamten und ihren Angehörigen erleichterten Zugang zu einer beihilfekonformen privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) bzw. zu einer entsprechenden Anwartschaftsversicherung. Hiervon profitieren insbesondere Personen mit Vorerkrankungen, die in der PKV normalerweise nicht oder nur mit hohen Beitragszuschlägen - sogenannten Risikozuschlägen - versicherbar wären.

Im Rahmen der Öffnungsaktion gelten für die private Krankenvollversicherung erleichterte Aufnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigte Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können insbesondere von folgenden Vorteilen profitieren:

  • keine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen bzw. gesundheitlichen Vorbelastungen
  • kein Aufnahmehöchstalter
  • keine Leistungsausschlüsse (ggf. aber eingeschränkte Tarifauswahl)
  • Begrenzung der Risikozuschläge auf maximal 30% des tariflichen Beitrags

Um die Beamtenöffnungsaktion in Anspruch zu nehmen, gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sich prinzipiell um den erstmaligen Abschluss einer PKV handeln.
  • Die zu versichernde Person muss zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören.
  • Die Antragsfrist muss eingehalten werden.

Zur Teilnahme an der Öffnungsaktion sind grundsätzlich berechtigt:

  • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare) mit Beihilfeanspruch
  • Beamte zu Beginn ihrer Dienstzeit (Beamtenanfänger) mit Beihilfeanspruch oder beihilfeähnlichen Ansprüchen (gem. Art. 18 Abs. 1 Abgeordnetenstatut des EP)
  • bestimmte freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte
  • erstmalig bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige

Das solltest du unbedingt beachten:

  • Nicht alle privaten Krankenversicherer nehmen an der Beamtenöffnungsaktion teil.
  • Die Öffnungsaktion gilt grundsätzlich nicht für Beihilfeergänzungstarife.
  • Die Nichteinhaltung der Fristen für die Antragstellung kann zum Ausschluss führen.
  • Die Öffnungsaktion muss nur der teilnehmende Versicherer gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wird → gerne stellen wir für dich zunächst unverbindliche, anonyme Voranfragen, damit du auf dieser Basis die für dich beste Wahl treffen kannst.
Beihilfe

Erstellt am: 25. Oktober 2021

Synonyme: -

Bei der sogenannten Beihilfe handelt es sich um ein eigenständiges Krankheitskostensicherungssystem für bestimmte Bezugsberechtigte. Hierzu zählen insbesondere Beamte, Richter und Soldaten sowie bestimmte Familienangehörige (siehe § 80 BBG). Nicht beihilfeberechtigt sind prinzipiell Beamte, die Heilfürsorge erhalten (siehe § 70 Abs. 2 BBesG). Die Beihilfe stellt eine Ausprägung der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten bzw. Bediensteten dar (siehe § 45 BeamtStG).

Im Rahmen der Beihilfe unterstützt der Dienstherr bezugsberechtigte Bedienstete bei finanziellen Belastungen durch Krankheit, Pflege, Geburt bzw. Tod mit bestimmten Zuschüssen. Diese finanziellen Hilfeleistungen des Dienstherrn ergänzen prinzipiell die Eigenvorsorge der Bezugsberechtigten. Daher übernimmt die Beihilfe in aller Regel nicht die vollen Kosten, sondern nur einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz. Leistungen erfolgen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Grundsätzlich sind entsprechende Kosten daher zunächst durch den Bezugsberechtigten vorzufinanzieren.

Die Ausgestaltung der Beihilfe erfolgt in einfachgesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder sowie in ergänzenden Verordnungen. Teilweise unterscheiden sich die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder - unter anderem im Hinblick auf:

  • Berechtigte (eigener Beihilfeanspruch) und berücksichtigungsfähige Personen (Angehörige) 
  • Leistungen bzw. Leistungskataloge (beihilfefähige Aufwendungen) 
  • Leistungsbegrenzungen (Obergrenzen und Eigenbeteiligung)
  • Beihilfesätze (Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die der Dienstherr übernimmt)
  • Leistungsregulierung (bspw. Verträge mit Leistungserbringern)
  • Billigkeitsregelungen (Entscheidungsspielräume im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit)

Einzelne Bundesländer bieten neben der klassischen Beihilfe seit nicht allzu langer Zeit auch die Wahl eines alternativen Krankheitskostensicherungssystems an. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beihilfeberechtigte auf Wunsch auch einen 50-prozentigen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten - die sogenannte pauschale Beihilfe. In Hessen können sich freiwillig versicherte Beihilfeberechtigte für die sogenannte Sachleistungsbeihilfe entscheiden. Dabei erfolgt eine Kostenbeteiligung lediglich für in Anspruch genommene Sachleistungen - maximal bis zur Hälfte der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherungsbeiträge).

Da Entscheidungen bezüglich der Beihilfe für Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen weitreichende Konsequenzen haben können und teilweise irreversibel sind, sollten sie sorgsam mit Unterstützung eines sachkundigen Beraters vorbereitet werden. Aus unserer Sicht gilt das insbesondere für die Betrachtung der pauschalen Beihilfe und der Sachbeihilfe, da hierbei einige gefährliche Fallstricke zu berücksichtigen sind. Wenn du dabei unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, komm gerne auf uns zu.

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