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20.12.2024
Maria Ledeczi
Die Beratung von Sebastian war sehr hilfreich und offen. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Nachfolgend findest du unser aktuelles Kursangebot. Als Studierender bzw. Absolvent im Studienbereich Lehramt kannst du dich gratis für die Teilnahme anmelden. Es handelt sich um Präsenzveranstaltungen. Diese finden im Veranstaltungsbereich von OPTINVEST Beamte an der Rellinghauser Straße 332 in Essen statt. An jedem Termin können maximal 20 Personen teilnehmen. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Ist ein Termin ausgebucht, so sind für diesen Lehrgang keine weiteren Anmeldungen möglich. Schnell sein lohnt sich also.
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Ein Ersthelfertraining bereitet dich als Referendar oder Lehramtsanwärter auf medizinische Notfälle im Schulalltag vor. Das Wissen aus solch einem Lehrgang ermöglicht es dir, im Fall der Fälle richtig zu reagieren. Durch eine schnelle und versierte Reaktion kannst du nicht nur die Gesundheit bzw. das Leben deiner Schülerinnen und Schüler schützen, sondern dich auch selbst absichern. Tatsächlich sind inzwischen mehrere Urteile gegen Lehrkräfte wegen unsachgemäßer, unzureichender bzw. unterlassener Erstversorgung ergangen (bspw. BGH Urteil vom 4. April 2019 - III ZR 35/18, AG Cochem Urteil vom 13. September 2018). In der Gesamtschau verwundert es daher nicht, dass in einigen Bundesländern bei der Bewerbung für das Referendariat die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden muss. In Nordrhein-Westfalen ist dies zumindest für eine Ausbildung im Fach Sport verpflichtend. Da Erste-Hilfe-Handlungen bis zum Eintreffen medizinischen Fachpersonals den entscheidenden Unterschied machen können, empfiehlt sich eine Ersthelferausbildung für alle Lehrkräfte. In einzelnen Bundesländern ist diese Qualifizierung bereits fächerunabhängig vorgeschrieben. Nutze die Gelegenheit, dir diese im Zweifel lebensrettenden Kenntnisse anzueignen oder dein vorhandenes Wissen aufzufrischen!
Aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Kultur- und Bildungspolitik können die Bundesländer nicht nur unterschiedliche Anforderungen an die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst sondern auch an das Absolvieren der Ersthelferqualifikation definieren. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifel im Vorfeld der Bewerbung bei dem betreffenden Ministerium bzw. der für die Bewerbung zuständigen Bezirksregierung zu informieren. In aller Regel entspricht ein Kurs gemäß DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1 den Anforderungen. Übliche Bezeichnungen solcher Lehrgänge lauten beispielsweise "Erste-Hilfe-Ausbildung (Grundkurs)" bzw. „Erste-Hilfe-Grundausbildung“. Kurse für Lehrerinnen und Lehrer können auch mit „Erste Hilfe am Kind“ bezeichnet sein. Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinanwärter nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung) reicht für die Ref-Bewerbung ggf. nicht aus. Achte außerdem darauf, dass du für deinen erfolgreichen Kursbesuch ein entsprechendes Zertifikat erhältst. Dieses benötigst du - je nach Bundesland und Fächerkombination - für deine Ref-Bewerbung. Die von uns angebotenen Lehrgänge erfüllen die Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 1. Der beauftragte Fachreferent verfügt über die erforderliche Zulassung. Als Teilnehmer eines unserer Kurse kannst du die Teilnahmebescheinigung direkt nach der Veranstaltung mitnehmen.
Auch in diesem Punkt können die Vorgaben je nach Bundesland abweichen. Informationen zu Nachreichmöglichkeiten und Fristen findest du in aller Regel in den Hinweisen des jeweiligen Bundeslands zum Bewerbungsverfahren. In Nordrhein-Westfalen muss die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs der zuständigen Bezirksregierung bis zum Ablauf der Nachreichfrist vorliegen. Der Termin der Nachreichfrist kann dabei in NRW davon abhängen, ob für das betreffende Lehramt zum relevanten Einstellungstermin eine Zulassungsbeschränkung besteht. Sofern für deine Bewerbung ein solcher Nachweis erforderlich sein sollte, stelle sicher, dass er dir rechtzeitig vorliegt.
OPTINVEST ist einer der bestbewerteten Spezialisten in Deutschland für die Beratung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst rund um persönliche Absicherung, Geldanlagen und Finanzierungen. Unsere Expertise, unsere faire, transparente Beratung auf Augenhöhe und unsere persönliche Verbundenheit mit unseren Kundinnen und Kunden spiegelt sich nicht nur in zahlreichen positiven Bewertungen wider, sondern auch in vielen zusätzlichen Mehrwerten, die wir gerne bereitstellen. Unser Anspruch ist es, den Alltag unserer Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und sie umfassend zu begleiten. Dies umfasst auch Angebote aus dem Bereich Bildung. Da der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für die Bewerbung für das Referendariat teilweise obligatorisch, in jedem Fall aber sehr empfehlenswert ist, organisieren wir diese Lehrgänge gerne für angehenden Referendarinnen und Referendare. Zudem können wir uns noch gut an unsere eigene Zeit im Studium erinnern und möchten dich bei dem Start in das Berufsleben unterstützen. Daher übernehmen wir die Kosten für den Kurs in voller Höhe, sodass du ihn bei uns kostenfrei absolvieren kannst.
Inhaltlich setzt sich der Kurs aus neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, einem Kurzvortrag und entsprechenden Pausen zusammen. Behandelt werden unter anderem folgende Themenbereiche: Kontaktaufnahme und Prüfung der Vitalfunktion, Eigenschutz und Absichern von Unfällen, Hilfe bei Unfällen, erste Versorgung von Wunden und bedrohlichen Blutungen, Hilfe bei Insektenstichen, Vergiftungen und Verätzungen, Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen, Hilfe bei Verbrennungen sowie Hitze- bzw. Kälteschäden, Vorgehen bei Störung des Bewusstseins bzw. bei Störung der Atmung, des Kreislaufs bzw. bei Ersticken, Umgang mit Schock, Krampfanfall bzw. Schlaganfall, Hilfe bei Bauchverletzungen bzw. akuten Erkrankungen des Bauchraums, Verwendung eines automatischen externen Defibrillators (AED) sowie lebensrettende Maßnahmen, wie zum Beispiel stabile Seitenlage und Wiederbelebung. Zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten ergänzen die theoretische Erläuterung der Themen. Der von uns angebotene Erste-Hilfe-Lehrgang ist als eintägiger Ganztageskurs konzipiert. Beginn ist um 9:00 Uhr. Der Kurs endet - je nach Verlauf - gegen 18:00 Uhr. Für das leibliche Wohl stellen wir während der Veranstaltung belegte Brötchen sowie Heiß- und Kaltgetränke zur Verfügung.
Nicht nur als angehender Lehramtsanwärter bzw. als Lehrer sind die Inhalte eines Erste-Hilfe-Kurses unschätzbar wertvoll. Auch abseits der Schule können Ersthelfer entscheidend dazu beitragen, ihren Partner, ihre Kinder, ihre Freunde oder andere Mitmenschen zu schützen. Statistisch ist jeder vierte Bundesbürger einmal in seinem Leben auf Erste Hilfe angewiesen. Rund 10% aller Todesfälle in Deutschland könnten durch rechtzeitige Erste-Hilfe-Aktivitäten verhindert werden. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich allein 1,7 Millionen Kinder Unfallverletzungen erleiden. Gleichzeitig hat Umfragen zufolge fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung Bedenken, im Ernstfall eine Erstversorgung durchzuführen. Die Ursachen für diese Zurückhaltung sind häufig Unsicherheit im Umgang mit Notsituationen, mangelndes Wissen und die Angst vor Fehlern und juristischen Konsequenzen. Die meisten Notfälle ereignen sich im privaten Bereich. Sei mit dem Besuch unseres Erste-Hilfe-Kurses auf der sicheren Seite!
Für die Bewerbung für das Referendariat muss deine Teilnahmebescheinigung eines Erst-Hilfe-Lehrgangs üblicherweise gewisse Aktualitätsanforderungen erfüllen. In NRW darf die Bescheinigung beispielsweise nicht älter als vier Jahre sein. In anderen Bundesländern werden teilweise noch aktuellere Bestätigungen verlangt. Unabhängig von den formalen Bewerbungsvoraussetzungen empfiehlt sich ein regelmäßiges Auffrischen des Ersthelferwissens. Umfragen belegen, dass die Unsicherheit bei der Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Zunahme des zeitlichen Abstands zu einem absolvierten Erst-Hilfe-Lehrgang überproportional steigt: Von allen Befragten, die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, fühlten sich 98% fit in Erste-Hilfe-Techniken; bei den Befragten, deren letzter Erste-Hilfe-Lehrgang mehr als fünf Jahre zurücklag, waren es nur noch 62%. Es empfiehlt sich folglich, diese elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten regelmäßig aufzufrischen. Für betriebliche Ersthelfer sieht die DGUV beispielweise spätestens alle zwei Jahre ein Auffrischungstraining vor. Der Weg zu uns lohnt sich für dich also in jedem Fall. Wir freuen uns auf dich.
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