Inhaltsübersicht

Was du zur NRW-Beihilfe wissen musst

    Beihilfe im Überblick

    Was ist überhaupt Beihilfe?

    Wer als Referendar oder Beamter in NRW privat krankenversichert ist, hat ein Anrecht auf Beihilfe nach der Beihilfeverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW). Das heißt, dass dein Dienstherr einen Großteil deiner Aufwendungen bei Krankheit, Pflege und Geburten übernimmt. Privat versichern brauchst du dich demzufolge nur noch für den verbleibenden Teil, der nicht von der Beihilfe in NRW umfasst wird. Das nennt sich dann beihilfekonforme Restkostenversicherung oder auch Quotenversicherung.

    Wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, hast du praktisch leider meist kein Recht auf Leistungen der Beihilfestelle. Für Referendare und Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit bei Bund und Ländern ist demzufolge die private Krankenversicherung üblicherweise die erste Wahl. Angestellte im öffentlichen Dienst sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Höhe ihres Verdienstes in der Regel pflichtversichert in der GKV.

    Einige Fragen zur Erstattung von Aufwendungen durch die Beihilfe NRW bekommen wir sehr oft gestellt. Hier liest du unsere Antworten.

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    Für wen ist die Beihilfe relevant?

    Wer hat Anspruch auf Beihilfe

    Anspruch auf Beihilfe zur Erstattung seiner Aufwendungen bei Krankheitskosten und Pflege hat grundsätzlich jeder aktive Beamte sowie Versorgungsempfänger. Hierzu zählen auch Beamte auf Widerruf, Richter und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Gewährung von Beihilfen wird in der Beihilfeverordnung (BVO) des jeweiligen Dienstherren geregelt. Hier kannst du analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (geregelt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch) nachlesen, welche Aufwendungen Beihilfeberechtigten erstattet werden.

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    Wer bekommt was?

    Wie hoch ist der Anspruch auf Beihilfe in NRW?

    Die Höhe der Beihilfe wird vom jeweiligen Dienstherrn (bei Referendaren und Lehrern üblicherweise das Bundesland) festgelegt. In Nordrhein-Westfalen gelten die folgenden Erstattungssätze durch die Beihilfestelle für Aufwendungen bei Krankheit, Pflege und Geburten für beihilfeberechtigte Personen:

    • Beihilfeberechtigte mit maximal einem Kind: 50 Prozent
    • Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind: 70 Prozent
    • Versorgungsempfänger (z.B. Pensionäre): 70 Prozent
    • Kinder (bis max. 25 Jahre plus ggf. Wehr-/Zivildienst): 80 Prozent

    Muss ich mich bei der Beihilfestelle anmelden?

    Nein, es ist keine separate Anmeldung erforderlich. Die Beihilfestelle kennt deine LBV-Personalnummer und sobald du diese hast, bist du dort praktisch automatisch „angemeldet“ und kannst deine Aufwendungen zur Erstattung vorlegen. Wesentliche Informationen über dich, die die Beihilfestelle benötigt, stellst du dieser mit deinem ersten Beihilfeantrag zur Verfügung.

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    Wie beantragt man die Beihilfe in NRW?

    Wenn du beihilfefähige Aufwendungen erstatten lassen möchtest, sind der jeweiligen Beihilfestelle des Landes die Rechnungen über die erbrachten Leistungen (z.B. vom Arzt oder Krankenhaus) einzureichen. Dazu gibt es auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen spezielle Formulare.

    Bei deinem ersten Antrag nach der BVO NRW verwende unbedingt den auf der Internetseite zu findenden Langantrag „Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“ und lege gleich eine Quotenbescheinigung von deiner privaten Krankenversicherung anbei, die du mit deinen Vertragsunterlagen erhalten hast. Der Beihilfeantrag ist im Original einzureichen; von den zu erstattenden Rechnungen über deine Aufwendungen genügen Kopien.

    Für künftige Anträge genügt der „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ - oder noch einfacher: Du nutzt die Beihilfe-App, mit der du Rechnungen ganz einfach fotografieren und per Klick versenden kannst.

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    Welche Fristen gibt es für die Beantragung der Beihilfe?

    Spätestens ein Jahr nach Ausstellung der beihilfefähigen Belege solltest du die Beihilfe beim Land beantragt haben, sonst erlischt dein Anspruch auf den Ersatz deiner Aufwendungen.

    Die Leistungen im Überblick

    Welche Leistungen erbringt die Beihilfe?

    Zu deiner Information haben wir wesentliche beihilfefähige Leistungen der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) in der geltenden Fassung für dich zusammengetragen.

     

    Aufwendungen für ambulante Leistungen sind wie folgt erstattungsfähig

    Ärztliche Behandlungenbis Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    Heilpraktikerbis Höchstsätze der GOÄ
    Verordnungsfähige Medikamentebis Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherungen
    Kürzung Medikamentenein
    Fahrtkosten (Beförderung)ja
    Hilfsmittelja, gemäß Beihilfekatalog
    Sehhilfenja, aber keine Fassungen
    ambulante Kurja, grds. max. 23 Kalendertage (drei Jahre Wartezeit)

     

    Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind wie folgt erstattungsfähig

    Zahnärztliche Behandlungenbis Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    Kieferorthopädienur bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr
    Zahnersatzab Verbeamtung auf Probe (nach dem Referendariat)
    Material- und Laborkostenzu 60 %
    Edelmetall und Keramikzu 60 %
    Implantatebis zu 2 je Kieferhälfte

     

    Aufwendungen für stationäre Leistungen sind wie folgt erstattungsfähig

    Regelleistungenja
    Wahlleistungenja
    Kürzung Zweibettzimmer15 EUR/Tag (max. 30 Tage/Jahr)
    Kürzung Privatarzt10 EUR/Tag (max. 30 Tage/Jahr)

     

    Sonstiges

    Praxisgebührkeine
    Kostendämpfungspauschale300 EUR/Monat (bei A12 bis A15)

    Welche Beihilfestelle ist für mich zuständig?

    Egal, ob du bei der Bezirksregierung Detmold, der Stadt Remscheid, der Städteregion Aachen, bei uns in Essen oder anderswo in NRW als Beamter tätig bist: Für deine Beihilfezahlung nach BVO ist das LBV NRW (Landesamt für Besoldung und Versorgung) zuständig, das auch deine Bezüge zahlt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Beihilfezahlung findest du auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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    PKV gesucht?

    Wo bekomme ich die zur Beihilfe passende private Krankenversicherung?

    Du gehst demnächst ins Referendariat und bist noch auf der Suche nach der perfekten Krankenversicherung zur Ergänzung deiner Beihilfe? Oder du bist bereits privat versichert und möchtest deine PKV nach dem Referendariat womöglich wechseln? Als dein Versicherungsmakler mit Sitz in NRW beraten wir dich unabhängig von den Versicherern rund um das Thema der privaten Krankenversicherung, damit auch du deinen Anspruch auf Beihilfe im Land NRW geltend machen kannst. Gerne sind wir vor Ort in Essen, online oder telefonisch für dich da.

    Wir kennen die speziellen Tarife in der PKV sowohl für Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst wie z.B. Lehramtsanwärter während ihres Referendariats, als auch für aktive Beamte und andere Beihilfeberechtigte. Gerne zeigen wir dir anhand von Vergleichen die beste Versicherung für deine Wünsche in Sachen Beitrag und Leistung. Außerdem klären wir anhand deines individuellen Gesundheitszustands für dich im Vorfeld, welcher Versicherer dir zu welchen Konditionen deinen gewünschten Schutz bietet. Übrigens kannst du deine Arztrechnungen bei guten Krankenversicherungen ebenfalls per App einreichen.

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    Über den Autor

    Mirko Feller

    Geschäftsführer • Leiter Beratung Beamte & öD • Finanz- & Versicherungsspezialist

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