Dein Dienstherr (also das Land oder der Bund, das dich beschäftigt) kommt also bereits für einen bestimmten Teil deiner Krankheitskosten auf, für den du dich entsprechend nicht selbst versichern musst. Nur die verbleibenden Kosten versicherst du in speziellen Tarifen der PKV für Beihilfeberechtigte. Der Beihilfesatz hängt von deinem Familienstatus, der Zahl deiner Kinder und dem jeweiligen Bundesland (z.B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder direkt beim Bund) ab, bei dem du verbeamtet bist. Ein Referendar mit maximal einem Kind (das ist wohl der häufigste Fall) hat üblicherweise einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Bei mindestens zwei Kindern beträgt dieser Satz bereits 70 Prozent und die beihilfeberechtigten Kinder selbst bekommen zumeist 80 Prozent Beihilfe. Zu versichern sind also nur noch die Restkosten nach Leistung der Beihilfe. Als alleinstehender Referendar benötigst du somit z.B. einen Versicherungsschutz in der PKV über die verbleibenden 50 Prozent deiner Krankheitskosten. Ein weiterer Vorteil der PKV ist, dass du im Referendariat ein Recht auf besonders günstige Anwärtertarife bei vielen privaten Krankenversicherungen wie beispielsweise der Barmenia, Debeka, DBV, HUK-Coburg oder R+V hast.